Das Lastschriftmandat

Um mit SEPA Lastschriften einziehen zu können, benötigt man von jedem Kunden eine Einzugsermächtigung, das sogenannte SEPA-Mandat.
Dabei gibt es 2 verschiedene Versionen.

Das Basis-Mandat muss folgende Merkmale enthalten:

Der rechtlich relevante Text des SEPA-Lastschriftmandats ist im folgenden Wortlaut anzugeben:

Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Es dürfen nach derzeitiger Rechtslage die bisher eingesetzten Einzugsermächtigungen künftig auch als SEPA-Lastschriftmandate verwendet werden [1][2]. Dazu muss die alte Einzugsermächtigung dem Zahlungsempfänger bereits in schriftlicher Form, mit original-handschriftlicher Unterschrift des Zahlungspflichtigen, vorliegen. Ansonsten muss ein neues unterschriebenes Sepa-Mandat (siehe oben) eingeholt werden [3].

Bitte beachten: Vor dem ersten Einzug mittels SEPA-Lastschrift muss dem Zahlungspflichtigen eine Vorabmitteilung (Prenotification) zugestellt werden.

 


[1]VR Bank München Land eG (2012): SEPA-FAQs (Stand: April 2012); Seite 11.
URL: https://www.vr-bank-muenchen-land.de/files/1013/3854/4981/faq-sepa_april_2012__bank_ag_v1_0.pdf (15.12.2012).

[2]VR-Bank Rhein-Sieg eG (2012): "SEPA" (2012); Seite 17.
URL: http://www.vrbankrheinsieg.de/content/dam/g8520-0/pdf/sepa/sepa-praesentation-vereine.pdf (18.02.2013)

http://www.vrbankrheinsieg.de/content/dam/g8520-0/pdf/sepa/sepa-praesentation-vereine.pdf

[3]Dirk Elsner (2012): "SEPA-Begleitgesetz verabschiedet: Droht nun Trubel bei den Lastschriften?" (13.11.2012).
URL: http://carta.info/50936/sepa-begleitgesetz-verabschiedet-droht-nun-trubel-bei-den-lastschriften/ (02.01.2013)